Die Landesgrenze ist für uns keine Grenze. Höhfröschen liegt keine zehn Kilometer vom Saarpfalz-Kreis entfernt – Homburg erreichen wir in einer halben Stunde, Saarbrücken in knapp einer Stunde. Im Saarland fällen wir für Privatleute, Firmen und Kommunen: vom einzelnen Gefahrenbaum im Garten bis zur Verkehrssicherung ganzer Straßenzüge.
Für Kommunen und Landesbetriebe
Saarländische Städte und Gemeinden kennen uns aus der Landschaftspflege und Verkehrssicherung. Als präqualifizierter Betrieb (PQ-Verein) können wir an Ausschreibungen teilnehmen und Rahmenverträge bedienen: Gefahrenbäume an Kreisstraßen, Fällungen an Schulen und Friedhöfen, Baumbestände an Sportplätzen. Sie bekommen eine saubere Dokumentation jedes Baums – von der Begutachtung bis zur Entsorgung.
Für Gartenbesitzer im Ostsaarland
Auch die Fichte hinterm Haus in Kirkel oder die morsche Weide am Bach in Blieskastel bekommen dieselbe Sorgfalt. Wir arbeiten mit Seilklettertechnik, wo kein Hubsteiger hinkommt, sichern die Baustelle ab und hinterlassen das Grundstück so, wie Sie es sich wünschen: gehäckselt, abgefahren oder mit dem Brennholz ordentlich gestapelt.
Unser Einsatzgebiet im Saarland
- Saarpfalz-Kreis: Homburg, Blieskastel, Kirkel, Bexbach, St. Ingbert, Mandelbachtal, Gersheim
- Landkreis Neunkirchen: Neunkirchen, Ottweiler, Spiesen-Elversberg
- Regionalverband Saarbrücken – nach Absprache auch darüber hinaus
- Für Kommunen und Landesbetriebe landesweit



Häufige Fragen aus dem Saarland
In welchen Teilen des Saarlands sind Sie tätig?
Schwerpunkt ist das Ostsaarland: Saarpfalz-Kreis mit Homburg, Blieskastel, St. Ingbert, Kirkel, Bexbach, Mandelbachtal und Gersheim, dazu der Landkreis Neunkirchen und der Regionalverband Saarbrücken. Für Kommunen und Landesbetriebe arbeiten wir nach Absprache landesweit.
Können saarländische Kommunen Sie direkt beauftragen?
Ja. Wir sind präqualifiziert (PQ-Verein) und erfüllen damit die Eignungsnachweise für öffentliche Vergaben. Wir nehmen an Ausschreibungen teil, bedienen Rahmenverträge und liefern die Dokumentation, die Bauhof und Verwaltung brauchen.
Gelten im Saarland andere Regeln für Baumfällungen als in der Pfalz?
Das Bundesnaturschutzgesetz mit der Schnittzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar gilt bundesweit. Ob eine Fällgenehmigung nötig ist, regelt jede Gemeinde selbst über ihre Baumschutzsatzung – wir klären das vor jedem Auftrag mit der zuständigen Stelle.
Sie betreuen als Kommune oder Hausverwaltung einen größeren Baumbestand? Dann ist die regelmäßige Baumkontrolle nach FLL der Schlüssel, damit Fällungen gar nicht erst zum Notfall werden.

